Am 26. März 2026 lehnte das Europäische Parlament die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle ab: 311 Nein, 228 Ja, 92 Enthaltungen. Die Regelung lief am 3. April aus. Am 9. Juli stimmten 314 Abgeordnete dagegen und 276 dafür. Aber: Diesmal trat sie in Kraft, befristet bis 2028. Zwischen beiden Abstimmungen hat sich im Parlament nichts geändert. Die Mehrheit war beide Male dieselbe, im Juli sogar etwas größer. Warum tritt sie trotzdem in Kraft?
In erster Lesung genügt es, dass mehr Abgeordnete dagegen sind als dafür. In zweiter Lesung gilt der Text der Mitgliedstaaten automatisch als angenommen – es sei denn, 361 Abgeordnete lehnen ihn aktiv ab. Das ist die absolute Mehrheit der 720 Sitze des Parlaments, nicht der Anwesenden und nicht der derzeit 719 amtierenden Abgeordneten.
Unglaublich? Nein, europäisches Vertragsrecht. Wer ein Vorhaben von der ersten in die zweite Lesung hebt, verwandelt 311 Gegenstimmen in einen Erfolg - und 314 in eine einfache Fußnote.
Am 9. Juli, dem letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, gaben 607 Abgeordnete ihre Stimme ab; 112 stimmten nicht mit. Die Hürde war vor Aufruf der Abstimmung rechnerisch nicht mehr zu nehmen.
Bleibt die Frage, wie das abgelehnte Vorhaben überhaupt in die zweite Lesung kam.
Der Satz
Am 18. Juni sprach Parlamentspräsidentin Roberta Metsola vor dem Europäischen Rat, der Versammlung der Staats- und Regierungschefs. Die Rede ist veröffentlicht. Sie handelt von Erweiterung, Haushalt, Wettbewerbsfähigkeit.
Mittendrin, zwischen einem Dank für die neuen Fluggastrechte und einem Absatz über die Regionen in äußerster Randlage, steht ein Satz zur Übergangsverordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Es sei auch Zeit, sich hier zu bewegen und zu schauen, wie eine Einigung „on a second reading of this file" zu finden sei.
Keine Begründung. Kein Hinweis darauf, dass das eigene Haus dieses Dossier zwölf Wochen zuvor abgelehnt hatte. Ein Punkt in einer Liste von Hausaufgaben – der genau die Verfahrensstufe benennt, auf der das Nein des Parlaments seine Wirkung verliert.
Metsolas Büro erklärte gegenüber Euronews, die Fraktionen hätten den Punkt in der Konferenz der Präsidenten aufgeworfen und darum gebeten. Welche Fraktionen involviert waren und mit welchem Mandat, ist öffentlich nicht bekannt. Dass der Auftrag, ‚das Dossier zu bewegen‘, keineswegs bedeutet, bereits einen Termin für die zweite Lesung festzulegen, bleibt davon unberührt.
Was der Rat aufgeschrieben hat
Acht Tage später wies der Ausschuss der Ständigen Vertreter die zyprische Ratspräsidentschaft an, dringlich zu handeln. Am 2. Juli beschloss der Rat seinen Standpunkt. In der Begründung dazu - Ratsdokument 11261/26 ADD 1 - steht der Vorgang in sehr dürren Sätzen:
Absatz Nr. 12 hält fest, was Metsola am 18. Juni gesagt hat – einschließlich des Hinweises auf die zweite Lesung.
Absatz Nr. 13 vermerkt, dass die Berichterstatterin des Parlaments, Birgit Sippel schriftlich an die Ratspräsidentschaft appellierte, die Kräfte stattdessen auf die dauerhafte Regelung zu richten. Der Rat notiert es und geht darüber hinweg.
Absatz Nr. 17 erklärt das juristische Problem und seine Lösung: Da der Kommissionsvorschlag die Verlängerung einer Verordnung vorsah, die abgelaufen ist und deshalb nicht mehr verlängert werden kann, beabsichtige der Rat, den gesamten Text der ausgelaufenen Verordnung als neue, eigenständige Verordnung zu erlassen – mit angepassten Daten und gestrichenen gegenstandslosen Bestimmungen. Aus dem Änderungsgesetz wurde ein wortgleiches neues Gesetz.
Nur so ließ sich ein Standpunkt in erster Lesung beschließen und damit die zweite Lesung eröffnen.
Und Italien begründet sein Ja im Abstimmungsdokument ausdrücklich mit der Einladung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, in zweiter Lesung zu einer Einigung zu kommen. Im selben Text listet Italien auf, was es an der Sache ablehnt: Massen-Scans durch private, überwiegend nichteuropäische Anbieter; fehlende richterliche Kontrolle; die Einbeziehung unbekannten Materials. Ein Mitgliedstaat stimmt einer Regelung zu, deren Grundprinzip er für falsch hält – auf eine Einladung hin.
Die Lücke, die keine war
Öffentlich wurde die Eile mit einer Schutzlücke für Kinder begründet. In den Dokumenten steht ein anderes Wort. Der Rat nennt als Grund für das sofortige Inkrafttreten die Rechtssicherheit angesichts des Auslaufens der alten Verordnung. Nicht den fehlenden Schutz, sondern die fehlende Rechtsgrundlage.
Das passt zur Lage. Google, Meta, Snap und Microsoft hatten Anfang April erklärt, auch ohne Erlaubnis weiterzuscannen, und taten es. Die Meldungen an das Bundeskriminalamt gingen um rund ein Viertel zurück und lagen weiter bei etwa 15.000 im Monat. Was zwischen April und Juli fehlte, war nicht die Überwachung. Es war ihre Legalität.
Schluss
Nichts daran war geheim. Die Rede ist veröffentlicht, die Begründung des Rates abrufbar, Italiens Stimmerklärung auch. Wer wissen will, wie eine parlamentarische Mehrheit folgenlos gemacht wurde, muss nichts aufdecken. Er muss lesen.
Die Mehrheit wurde nicht widerlegt, nicht überzeugt, nicht umgestimmt. Sie wurde umgangen – mit Mitteln, die die Verträge bereithalten, auf Anregung derjenigen, deren Amt es ist, dieses Parlament zu vertreten. Alle Beteiligten haben protokolliert, was sie taten. Sie fanden daran nichts Ungewöhnliches.
Bleibt eine Frage: Wen wählt man dafür ab? Die Parlamentspräsidentin wird von Abgeordneten gewählt, nicht von Bürgern. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter besteht aus Diplomaten. Der Rat entschied im schriftlichen Verfahren, an einem Donnerstag, ohne Sitzung.